Zahnarzt-Notdienst in Hennef

Der zahnärztliche Notdienst wird durch kassenzahnärztlichen Selbstverwaltung organisiert. Hennef ist Teil eines Notdienstbezirks und umfasst die Gemeinden Hennef, Eitorf, Ruppichteroth und Windeck. Es gibt eine zentrale Notrufnummer mit einem Ansagedienst auf der man die Adresse und Rufnummer des aktuell Notdienst habenden Arzt abfragen kann.

Die Rufnummer des Notdienstes lautet 01805986700

An Werktagen besteht Rufbereitschaft Montags, Dienstags, Donnerstags von 18:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, Mittwochs von 13:00 Uhr – 8:00 und Freitags von 14:00 Uhr bis 8:00 Uhr . Notdienstsprechstundenzeiten sind Mittwochs von 16-18:00 Uhr Samstags, Sonn- und Feiertags von 10-12:00 und von 16-18:00 Uhr. In diesen Zeiten ist der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend,

Es gibt keine Medikamente die unbedenklich eingenommen werden können. Im Zweifel ist eine Selbstmedikamentation zu vermeiden und nur nach Rücksprache mit dem Arzt zu empfehlen. Bei leichten bis mittleren Schmerzen bei gesunden Erwachsenen und Kindern über 15 Jahren ist Ibuprofen das Medikament der Wahl. Bei Schwangeren, in der Stillzeit, bei Kindern unter 15 Jahren und bei älteren Menschen ist Paracetamol vorzuziehen.

Bei stärkeren Schmerzen ist Metamizol wirksam. In der Schwangerschaft und in der Stillzeit ist auch dann Paracetamol das Medikament der Wahl.

Eine Schwellung „Dicke Backe“ kann als Zeichen und Folge einer akuten Eiterung oder in Folge einer Operation auftreten. Tritt die Schwellung gemeinsam mit Fieber auf, so ist dies ein Anlass den Notdienst zeitnah in Anspruch zu nehmen. Dann besteht die Möglichkeit dass es zur Ausbreitung von Keimen in den Organismus kommt. In den übrigen Fällen ist es durch die Anwendung von Kälte und Schmerzmitteln möglich eine gewisse Zeitspanne bis zum nächsten Morgen zu überbrücken und sich dann in Behandlung zu begeben.

Aufbiss und Berührungsempfindlichkeit

Bei Aufbiss und Berührungsempfindlichkeiten von Zähnen reicht es in der Regel aus einen Termin zur Abklärung der Ursache zu machen. Wird die Berührungsempfindlichkeit jedoch von sich steigernden von der Berührung des Zahns unabhängigen Schmerzen begleitet ist eine zeitnahe Abklärung der Ursache und gegebenenfalls eine notwendige Schmerzbehandlung empfehlenswert. So kann häufig der Entstehung eines Abszesses entgegen gewirkt werden.

Temperaturempfindlichkeit von Zähnen

Temperaturempfindlichkeit von Zähnen ist besonders dann bedenklich, wenn nach dem Kälte oder Wärmereiz ein Schmerz im Zahn zurückbleibt, der deutlich über die Dauer des Kälte- oder Wärmereiz hinaus andauert. Dann kann dies auf eine sich entwickelnde Pulpitis „ Entzündung des Zahnmarks“ hindeuten. Sollten Schmerzen bereits Minuten oder länger andauern oder auch sogar von alleine auftreten ist ein kurzfristiger Besuch beim Zahnarzt dringend anzuraten. Sollten die Beschwerden in immer kürzeren Intervallen auftreten und durch Schmerzmittel nicht mehr unterdrückbar sein, kann der rechtzeitige Besuch beim zahnärztlichen Notdienst leidvolle Erfahrungen vermeiden.

Schmerzen nach zahnärztlich chirurgischen Eingriffen

Schmerzen nach chirurgischen Eingriffen sind in Grenzen nicht ungewöhnlich und lassen sich durch ruhiges Verhalten, Schmerzmittel und Kühlen der betroffenen Seite, gut erträglich gestalten. Schmerzen die sehr stark sind und nicht mehr auf die vom Behandler im Normalfall verordneten Schmerzmittel ansprechen sind oft Hinweis auf eine Komplikation des Wundheilungsverlaufs. Eine typische Komplikation stellt die Infektion des Wundgebiets dar. Neben den Schmerzen ist schlechter Geschmack oder Geruch im Bereich der Wunde ein Hinweis auf eine Störung der Wundheilung. Tritt dann neben den Schmerzen Allgemeinsymptome wie Fieber auf, ist ein Besuch des zahnärztlichen Notdiensts anzuraten in den übrigen Fällen genügt ein Besuch des Behandlers am folgenden Tag.

Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen

Bricht ein Zahn ab so ist zu unterscheiden, ob der Zahn wegen eines Unfalls oder wegen einer allgemeinen Schwächung des Zahn durch übergroße Füllungen oder prothetische Versorgung und Überbeanspruchung bricht. Im ersten Fall ist ein Besuch des zahnärztlichen Notdiensts sinnvoll. Abgebrochene Bruchstücke wenn vorhanden zum Zahnarzt mitnehmen. Im Notdienst kann abgeklärt werden wie schwer der Schaden ist ob noch andere Zähne oder andere Strukturen wie Zahnfleisch, Lippe, Knochen betroffen sind.

Ist ein Zahn durch einen Unfall oder Schlag gelockert oder sogar herausgeschlagen ist ebenfalls der Notdienst aufzusuchen. Ist der Zahn vollständig aus dem Mund heraus so ist er auf alle Fälle aufzuheben und sollte in nassen Milieu gelagert werden am besten in einer Zahnrettungsbox zur Not im Mund. Ein Zahn kann in vielen Fällen mit guter Prognose wieder replantiert werden.

Scharfe Kante

Eine scharfe Zahn- oder Prothesenkante kann sehr unangenehm sein. Eine Behandlung kann in den meisten Fällen bis zum nächsten Werktag aufgeschoben werden. Nur in besonders schweren Ausnahmen kann ein aufsuchen des Notdiensts gerechtfertigt sein.

Ist eine Füllung oder Krone heraus gefallen so ist das nicht mit Schmerzen verbunden. Es kann in der Regel ein Termin beim Hauszahnarzt vereinbart werden. Man sollte den betroffenen Abschnitt beim Kauen schonen um ein Abbrechen von Zahnanteilen zu vermeiden. Reize wie Temperatur oder Süßes spürt ihr Zahn und deutet darauf hin dass der Zahn noch lebendig ist. Es ist aber eine normale zu erwartende Reaktion die nicht weiter beunruhigend ist. Sollte der Zahn aber von alleine Schmerzen verursachen so liegt noch ein anderes Problem als Ursache der Schmerzen vor.

Prothese gebrochen

Eine Prothese kann während des Gebrauchs brechen oder aber auch bei der Prothesenpflege außerhalb des Mundes herunterfallen und kaputt gehen. Bricht eine Prothese während des Kauens kann es sein das der Sitz der Prothese auf der Mundschleimhaut nicht mehr gut ist oder die Prothese den Kräften die sie aufnehmen muss überfordert ist. Sind es nur Kunststoffanteile die gebrochen sind so ist eine Reparatur in vielen Fällen relativ einfach möglich. Sind auch Metallteile betroffen kann eine Reparatur durchaus sehr aufwendig sein. Im zahnärztlichen Notdienst sind allerdings Reparaturen an herausnehmbaren Zahnersatz nicht vorgesehen. In den meisten Fällen wird ein zahntechnisches Labor benötigt um die Reparaturen durchzuführen.

Kieferklemme

Eine Kieferklemme als plötzliches Ereignis ist ein Zeichen eines Problems mit dem Kiefergelenk. Ein Ausrenken ohne spontane Reposition des Gelenks ist ein zahnärztlicher Notfall. Der Zahnarzt kann dann versuchen das Gelenk wieder in die richtige Stellung zu bringen. Es gibt auch den Fall des unvollständigen Ausrenkens von Gelenkbestandteilen bei denen es zu einer unvollständigen Blockade der Unterkieferbewegungen kommt. Auch in den Fällen wird unterschieden in Fälle bei denen es von selbst zu einer Reposition der Gelenkbestandteile kommt oder nicht. Durch Vermeiden von großen Unterkieferbewegungen, Kühlen von der Wangenseite aus und Schmerzmittel lassen sich die Schmerzen lindern.

Eine Kieferklemme kann auch als Folge einer Entzündung oder nach chirurgischen Eingriffen sein. In diesen Fällen entwickelt sich die Kieferklemme aber über Stunden und tritt nicht plötzlich auf.

Vermeintliche Zahnschmerzen

Es sind durchaus auch Schmerzen im Gesichtsbereich möglich, die keine zahnärztliche Ursache haben. Eine Kieferhöhlenentzündung kann sogar typischerweise Schmerzen an den Oberkieferseitenzähne verursachen. Auch andere Organe können Schmerzen verursachen. Speicheldrüsenerkrankungen können ebenfalls sehr schmerzhaft und auch mit Schwellungen im Gesichtsbereich auftreten. Lymphknoten können im Rahmen von Infektionen anschwellen und Schmerzen verursachen.

 

Unser Service:

  • Das 1-Behandlerprinzip – Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen aus einer Hand
  • Unser Familienservice – Gemeinsame Termine vor Ort

Unsere Öffnungszeiten:

Montags und Donnerstags von 08:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 13:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 13:00 Uhr

So erreichen Sie uns:

Zahnarztpraxis Dr. Marc Werner
Bismarckstr. 42
53773 Hennef

E-Mail: praxis@zahnarzt-hennef.com
Telefon: 02242 / 913330
Telefax: 02242 / 9133323

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